Tipps zur Treppensanierung

Die Wünsche an den modernen Treppenbau sind vielfältig, wenn es um die Auswahl einer wirklich passenden Treppe geht.

Worauf ist zu achten?

Sind Treppenbauart und Geländer stabil genug? - Fachleute sprechen hier von der Verkehrsbelastung, darüber gibt der bauaufsichtliche Standsicherheitsnachweis Auskunft. Ihm liegt die DIN 1055 zugrunde (Lastenannahme für Bauten, Verkehrslasten). Demnach muss ...
eine Wohnungstreppe pro Quadratmeter  Grundrissfläche 300 kg aufnehmen und
das Geländer pro Laufmeter 50 kg Seitendruck in Handlaufhöhe standhalten.

Sicherheit

Treppenabsätze und Treppenöffnungen sind durch Geländer gesichert.
Die Höhe der Geländer beträgt, gemessen über der Stufenvorderkante, mindestens 1,00 m, bei Absturzhöhen von mehr als 12,00 m mindestens 1,10 m.
Die Geländer sind ausreichend stabil und können in ihren angegebenen Höhen eine Horizontalkraft von mindestens 500 N/m aufnehmen.

Die Geländer sind so ausgeführt, dass Personen nicht hindurch stürzen können. Wenn Kinder im Haus sind, sollten die Öffnungen der Treppengeländer nicht breiter als 0,12 m sein.
Die Handläufe sollten ein sicheres Umgreifen ermöglichen und an ihren Enden so gestaltet sein, dass man daran nicht hängen bleiben oder von ihnen abgleiten kann.
Die Handläufe sollten an den freien Seiten der Treppen über den gesamten Treppenlauf ohne Unterbrechung geführt werden.
Treppen mit einer Stufenbreite von mehr als 1,50 m sind auf beiden Seiten mit Handläufen ausgerüstet.
Treppen mit einer Stufenbreite von mehr als 4,00 m sind zusätzlich mit einem Zwischenhandlauf ausgerüstet, der die Treppe in zwei gleiche Breitenabschnitte unterteilt.
Treppengeländer mit Öffnungen

In Gebäuden, in denen mit der Anwesenheit von unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen ist, sind Treppengeländer so zu gestalten, dass ein Oberklettern des Treppengeländers durch Kleinkinder erschwert wird.
Dabei darf der lichte Abstand von Geländerteilen in einer Richtung nicht mehr als 12 cm betragen. Dies gilt nicht für Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen.

Treppenhandläufe sind in der Höhe so anzubringen, dass sie bequem genutzt werden können. Sie sollen dabei nicht tiefer als 80 cm und nicht höher als 115 cm angebracht sein, gemessen lotrecht über Stufenvorderkante bis Oberkante Handlauf.